a) Als Hilfsmittel zur Berechnung des Bedarfs eignen sich insbesondere die "Empfehlungen zur Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder" des Jugendamtes des Kantons Zürich, welche erstmals 1974 herausgegeben und letztmals per 1. Januar 1996 aufdatiert wurden. Die Tabelle geht von städtischen Haushalten von Arbeitnehmern in eher bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen aus. Die Beträge für den Barbedarf und die direkten Kinderkosten - Ernährung, Bekleidung, Unterkunft, Nebenkosten - unterschreiten die Ergebnisse der neuen Untersuchungen.