34 Abs. 1 RPG ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde auf dem Gebiete der Raumplanung zulässig, gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen über Entschädigungen als Folge von Eigentumsbeschränkungen im Sinne von Art. 6 RPG und über Bewilligungen im Sinne von Art. 24 RPG. Im vorliegenden Fall ist nun von entscheidender Bedeutung, dass sich die angefochtenen Entscheide weder auf Art. 5 RPG noch auf Art. 24 RPG (raumplanerische Bewilligung für standortgebundene Bauten) abstützen.