24 Abs. 2 RPG in Verbindung mit Art. 65 BauV als Erweiterung des reinen Kiesabbaus betrachtet werden. 4.5. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die geplante Baute auch nicht gestützt auf Art. 24 Abs. 2 RPG in Verbindung mit Art. 65 BauV bewilligt werden kann. Da auch die Voraussetzungen von Art. 24 Abs. 2 kumulativ erfüllt sein müssen, braucht nicht mehr näher geprüft zu werden, ob die im Streite liegende Baute mit den wichtigen Anliegen der Raumplanung vereinbar ist. (...) Rekurslegitimation / Rechtsprechung zur Abgrenzung des überspitzten Formalismus