Das Ortsbild ist der Gesamteindruck, der sich aus dem Zusammenwirken der verschiedenen Gebäulichkeiten untereinander sowie ihrer Umgebung ergibt. Nach Ansicht der Standeskommission kann im vorliegenden Fall davon ausgegangen werden, dass sich die fraglichen Warenautomaten ohne negative Beeinträchtigung in das bestehende Orts- und Strassenbild einzufügen vermögen. Insbesondere kann nicht von einer dem durchschnittlichen Betrachter auffallenden Störung gesprochen werden.