3.4 Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Handels- und Gewerbepolizei vom 30. April 1989 (GHGP) sieht die Erfüllung persönlicher Voraussetzungen für die Patenterteilung vor. Derartige Voraussetzungen können unter die polizeilich motivierten Massnahmen subsumiert werden.