2.7. Andererseits stellt sich die Frage, ob die Beamten der Kantonspolizei Appenzell I.Rh. von der Feuerwehrpflicht befreit werden könnten, zumal diese in ihrer beruflichen Stellung ebenfalls Aufgaben im Rahmen der Brandbekämpfung und des Katastrophenschutzes wahrnehmen. Sie sind daher ähnlichen Mühen, Lasten und Risiken ausgesetzt wie die aktiven Feuerwehrleute bei der Erfüllung ihrer Dienstpflicht.