In Brandfällen müssten sie beruflich ebenfalls zu den Brandplätzen ausrücken, daher sei ihnen die aktive Teilnahme am Feuerwehrdienst nicht möglich. Die Mitglieder des Polizeikorps müssten daher von der Feuerwehrpflicht befreit werden. Die Standeskommission wies die Rekurse ab und zeigte in ihren Erwägungen den Zusammenhang zwischen der Feuerwehrpflicht und der Bezahlung einer Feuerwehrersatztaxe mit folgenden Überlegungen auf: (...) 2.3. Aufgrund von Art. 6 des Feuerwehrreglementes wird die Feuerwehrpflicht entweder durch aktiven Feuerwehrdienst (lit. a) oder durch die Entrichtung einer jährlichen Ersatztaxe von Fr. 50.-- bis Fr. 400.-- (lit. b) erfüllt.