D. vom 21. Oktober 2024 sei der funktionelle Schweregrad nicht erläutert worden. Die Befunde seien nicht objektiviert worden und stünden im Widerspruch zu anderen in den Akten vorhandenen Arztberichten. Auch im interdisziplinären SMAB- Gutachten vom 4. Januar 2023 hätten die erhobenen Befunde aufgrund einer bewussten Tendenz zur Verdeutlichung nicht objektiviert werden können. Zudem entspreche die gestellte Diagnose einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung nicht den diagnostischen Kriterien. Trotz der angeblichen Verschlechterung des Gesundheitszustands sei die Behandlung nicht intensiviert worden. Auffällig sei, dass sich der