Zusammenfassend stünden die neuen Befunde im Widerspruch zu den in den Akten vorhandenen Befunden (einschliesslich anderer Arztberichte und der Plausibilisierung der Arbeitsfähigkeit vom 14. März 2023). Eine rasche Entwicklung der Verwahrlosung seit März 2023, die auf eine vor mehr als 20 Jahren stattgefundene Traumatisierung zurückgeführt werden solle, erscheine aus versicherungsmedizinischer Sicht überwiegend unwahrscheinlich. Dass sich der Zustand der Versicherten seit der Erstellung des Gutachtens durch die SMAB AG Bern chronisch verschlechtert habe, könne nicht bestätigt werden.