So mache die Beschwerdeführerin geltend, ihr behandelnder Arzt bescheinige in seinem Bericht vom 12. Oktober 2023 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit und zähle diverse Diagnosen auf. Die Gutachter hätten hingegen über eine Einschätzung des behandelnden Arztes C. verfügt, wo er ebenfalls eine vollständige Arbeitsunfähigkeit 38 - 137 Geschäftsbericht 2025 der Gerichte – Gerichtsentscheide