Auffälligkeiten nicht vollständig durch eine schwere, mit einer kognitiven Beeinträchtigung verbundene psychiatrische, neurologische oder andere medizinische Störung hätten erklärt werden können. Da zusammenfassend von nicht-authentischen kognitiven Befunden auszugehen gewesen sei, habe sich eine adäquate Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus neuropsychologischer Sicht als nicht möglich erwiesen. Ein im Rahmen der klinisch-psychiatrischen Untersuchung durchgeführter standardisierter Beschwerdevalidierungstest [SRSI «Self-Report Symptom