mutmasslichen Haupttäter noch nicht befragt werden konnten. Sollten diese Befragungen dereinst möglich sein, könnten diese Aufschluss über das Ausmass des Beitrages des Beschuldigten geben. Das Verfahren gegen E. und «F.» wird gemäss Staatsanwaltschaft jedenfalls weitergeführt. Es bleibt abzuwarten, ob sich im Rahmen dieser Strafuntersuchung weitere Hinweise bezüglich des Beschuldigten ergeben. Es ist zu erwarten, dass erst wenn die Verfahren gegen die Haupttäter abgeschlossen werden können, auch das Verfahren gegen den Beschuldigten erledigt werden kann.