Verfügung vom 20. November 2024 des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) wurde das vom EFD geführte Verwaltungsstrafverfahren mit dem Strafverfahren in Sachen D. AG der Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. vereinigt. Das Verwaltungsstrafverfahren wurde aufgrund einer Strafanzeige der FINMA vom 24. Oktober 2024 eröffnet. Es stimmt entgegen den Angaben des Rechtsvertreters des Beschuldigten somit nicht, dass die FINMA kein formelles Verfahren eröffnet und keine Massnahmen verfügt hat.