Er habe daher die betrügerischen Geschäfte zumindest eventualvorsätzlich in Kauf genommen. Nicht die Staatsanwaltschaft habe über die Stichhaltigkeit des strafrechtlichen Vorwurfs zu entscheiden, sondern das zur materiellen Beurteilung zuständige Gericht. 28 - 137 Geschäftsbericht 2025 der Gerichte – Gerichtsentscheide