untersuchung auf Teilnahmehandlungen (Gehilfenschaft) des Beschuldigten zu Betrug, Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung zu erweitern; und nach Abschluss der Strafuntersuchung Anklage zu erheben. (…) 23 - 137 Geschäftsbericht 2025 der Gerichte – Gerichtsentscheide II. (…) 2. 2.1. Der Rechtsvertreter des Beschuldigten macht geltend, betreffend Urkundenfälschung fehle es den Beschwerdeführern an der Beschwerdelegitimation, weshalb nicht hierauf einzutreten sei. Insoweit seien die Beschwerdeführer keine geschädigten Personen. (…) III.