18 - 137 Geschäftsbericht 2025 der Gerichte – Gerichtsentscheide 9. Dezember 2019 hervor, dass der Einsprecher bereits CHF 30'000.00 Grundstückgewinnsteuer auszurichten gehabt habe. Ferner habe der Erwerber der Liegenschaft die latenten Grundstückgewinnsteuern übernommen. Dies sei dem Betrag der Gegenleistung ebenfalls anzurechnen.