2. 2.1. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers macht geltend, dieser sei aufgrund der auf den Zahlungsbefehlen standardmässig aufgedruckten Aufforderung zur Zahlung von Forderungen und Betreibungskosten fälschlicherweise davon ausgegangen, er müsse die betreibungsamtlichen Betreibungskosten auch dann bezahlen, wenn er die Forderung bzw. deren Fälligkeit bestreite.