2. 2.1. Die Beschwerdegegnerin machte geltend, es mangle dem Beschwerdeführer am erforderlichen Rechtschutzinteresse. Der Beschwerdeführer habe keinen Anspruch auf die doppelte Auszahlung einer einmalig zu erbringenden Leistung. Er habe auch kein rechtlich geschütztes Interesse daran, verlangen zu dürfen, dass ihm die zustehende 2 - 137 Geschäftsbericht 2025 der Gerichte – Gerichtsentscheide Leistung von der Beschwerdegegnerin oder alternativ von der Pensionskasse C. vergütet werde.