{"Signatur": "AI_XX_001", "Spider": "AI_Bericht", "Datum": "2025-01-01", "PDF": {"Datei": "AI_Bericht/AI_XX_001_Gerichtsentscheide-2_2025.pdf", "URL": "https://www.ai.ch/gerichte/gerichtsentscheide/gerichtsentscheide/gerichtsentscheide-2025.pdf/@@download/file/gerichtsentscheide-2025.pdf", "Checksum": "14b41a662cc3ea4a620b566c78112ce7"}, "Scrapedate": "2026-10-02", "Scrapetime": "01:27:39", "Num": ["Gerichtsentscheide 2025"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Appenzell Innerrhoden Sammelwerk 2025 (publiziert) Gerichtsentscheide 2025"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Appenzell Rhodes-Intérieures Sammelwerk 2025 (publié) Gerichtsentscheide 2025"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Appenzello Interno Sammelwerk 2025 (pubblicato) Gerichtsentscheide 2025"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Appenzell Innerrhoden Sammelwerk "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Appenzell Rhodes-Intérieures Sammelwerk "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Appenzello Interno Sammelwerk "}], "ScrapyJob": "446973/42/2221", "Zeit UTC": "02.10.2026 01:27:39", "Checksum": "3329398ad1fdf7646475b518d6b9b469", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Appenzell Innerrhoden Sammelwerk 2025 (publiziert) Gerichtsentscheide 2025\n\n Zu diesem Bericht äusserte sich Dr. med. F., RAD Ostschweiz, am 27. Juni 2023 dahingehend, als dass sich die Beurteilung auf die subjektiven Angaben der Explorandin,\ndie Selbsteinschätzungsfragebogen sowie auf einen eigenen klinischen Eindruck\nstütze. Die beklagte Symptomatik sei kaum objektiviert gewesen. Die Gutachterin verzichte auf eine eigene Beurteilung der Funktionseinschränkungen und übernehme die\nvon der Explorandin angegebenen Einschränkungen ohne kritische Auseinandersetzung damit. Die im Gutachten der SMAB AG vom 4. Januar 2023 nachgewiesenen\nVerdeutlichungs- und Aggravationstendenzen seien nicht berücksichtigt worden. Aus\nversicherungsmedizinischer Sicht seien die Kriterien einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht erfüllt. Zudem beziehe die Gutachterin psychosoziale Faktoren wie\nfehlende Sprachkenntnisse und fehlende Qualifikationsnachweise in der Beurteilung\nder Arbeitsfähigkeit mit ein. Aus Sicht des RAD sei die aktuelle AUF-Beurteilung von\nDr. med. G. nicht plausibel und nachvollziehbar.\n\n46 - 137\nGeschäftsbericht 2025 der Gerichte – Gerichtsentscheide\n\nDie Einschätzung von Dr. med. F., RAD Ostschweiz, welche sich ausführlich mit dem\nBericht von Dr. med. G. auseinandergesetzt hat, ist nachvollziehbar und überzeugt.\nAus dem Arztbericht von Dr. med. G. ist zudem keine Verschlechterung erkennbar, erachtet sie doch selbst eine volle Arbeitsfähigkeit nach einem halben Jahr nach ihrer\nUntersuchung der Beschwerdeführerin als denkbar. Auch können keine neuen Erkenntnisse bzw. Befunde gewonnen werden.\n\n4.2. Dem Bericht des die Beschwerdeführerin behandelnden Arztes C., Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, vom 13. April 2023 ist zu entnehmen, die Patientin sei nach\nwie vor schwergradig depressiv, hoffnungslos und leide an Zukunftsängsten. Ausserdem bestünden mehrmals täglich auftretende Panikattacken und Angstzustände. Für\ndie nächsten fünf Monate bestehe eine 100% Arbeitsunfähigkeit. Ab dem 1. September\n2023 könne die Patientin wieder zu 100% in ihrer angestammten Tätigkeit als Hotelangestellte arbeiten.\n\nC. erachtete somit eine volle Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin ab 1. September\n2023 als möglich. Entsprechend ist mit diesem Bericht keine Verschlechterung des Gesundheitszustands erkennbar. Ebenfalls können daraus keine neuen Erkenntnisse und\nBefunde gewonnen werden. Vielmehr können die Feststellungen von Dr. med. F., RAD\nOstschweiz, vom 27. Juni 2023, C. habe auf eine detaillierte Beschreibung der Symptome und Funktionseinschränkungen verzichtet und stattdessen eine Arbeitsunfähigkeit postuliert, bestätigt werden.\n\n4.3. C. stellt in seinem Arztbericht vom 14. Mai 2023 die Diagnose schwere depressive Episode (F32.2) und kombinierte Persönlichkeitsstörung (F61.0). Durch Arbeitsüberlastung sei es zu einem schweren depressiven Einbruch seit Herbst 2022 gekommen. Die\nPatientin sei schwer depressiv. Es bestünden Ein- und Durchschlafstörungen, Tagesmüdigkeit und Antriebslosigkeit. Die Prognose sei aufgrund des tiefgreifenden Charakters der Depression als infant anzusehen. Art und Umfang der gegenwärtigen Behandlung sei eine integriert psychiatrische Therapie in wöchentlichem Abstand und die Fortführung der Medikation mit Solian 100 mg 0-0-0-1 und Trimipramin 100 mg 0-0-0-1.\n\nDiesem Arztbericht sind keine konkreten Indizien zu entnehmen, um zu einer anderen\nBeurteilung als derjenigen der Gutachter der SMAB AG Bern zu kommen. Vielmehr widerspricht er den Angaben der Beschwerdeführerin anlässlich ihrer Begutachtung vom\n15. November 2022, seit nunmehr eineinhalb Monaten sei sie aufgrund ihrer Panikattacken - und nicht wegen Arbeitsüberlastung - zu 100% arbeitsunfähig. Die Beschwerdeführerin war seit Januar 2023 einzig fünf Mal, nämlich am 27. Januar 2023, am\n10. Februar 2023, am 10. März 2023, am 21. April 2023 und am 24. April 2023, bei C.\nin Therapie. Ob danach die Therapiesitzungen wöchentlich erfolgt sind, lässt sich den\nAkten nicht entnehmen. Es ist somit nicht nachvollziehbar, weshalb trotz der angeblich\nerheblichen Verschlechterung der psychischen Verfassung keine intensivere Behandlung der Beschwerdeführerin erfolgte.\n\n4.4. Auch dem Arztbericht von C. vom 12. Oktober 2023, welcher rund einen Monat nach\nder letzten ärztlichen Kontrolle vom 7. September 2023 erstellt wurde, sind keine\nneuen Erkenntnisse bzw. Verschlechterungen des Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin zu entnehmen. So führt er einzig an, dass die Patientin nach wie vor\nschwergradig depressiv und hoffnungslos sei sowie an Zukunftsängsten leide. Ausserdem bestünden mehrmals täglich auftretende Panikattacken und Angstzustände. Diese\nAngaben sind identisch mit den Angaben in seinem Arztbericht vom 13. April 2023, somit vor einem halben Jahr. Hinzu kommt, dass diesem Arztbericht die psychiatrischen\nBefunde und Angaben zur Therapie fehlen, welche eine Verschlechterung nachvollziehen liessen.\n\n47 - 137\nGeschäftsbericht 2025 der Gerichte – Gerichtsentscheide\n\n"}