{"Signatur": "AI_XX_001", "Spider": "AI_Bericht", "Datum": "2025-01-01", "PDF": {"Datei": "AI_Bericht/AI_XX_001_Gerichtsentscheide-2_2025.pdf", "URL": "https://www.ai.ch/gerichte/gerichtsentscheide/gerichtsentscheide/gerichtsentscheide-2025.pdf/@@download/file/gerichtsentscheide-2025.pdf", "Checksum": "14b41a662cc3ea4a620b566c78112ce7"}, "Scrapedate": "2026-10-02", "Scrapetime": "01:27:39", "Num": ["Gerichtsentscheide 2025"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Appenzell Innerrhoden Sammelwerk 2025 (publiziert) Gerichtsentscheide 2025"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Appenzell Rhodes-Intérieures Sammelwerk 2025 (publié) Gerichtsentscheide 2025"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Appenzello Interno Sammelwerk 2025 (pubblicato) Gerichtsentscheide 2025"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Appenzell Innerrhoden Sammelwerk "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Appenzell Rhodes-Intérieures Sammelwerk "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Appenzello Interno Sammelwerk "}], "ScrapyJob": "446973/42/2221", "Zeit UTC": "02.10.2026 01:27:39", "Checksum": "3329398ad1fdf7646475b518d6b9b469", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Appenzell Innerrhoden Sammelwerk 2025 (publiziert) Gerichtsentscheide 2025\n\n In diesem Bericht hält Dr. med. F. fest, im als Beweis vorgelegten Arztbericht würden\ntraumatische Erlebnisse aus den Jahren 1995 bis 2000 als entscheidende Ereignisse\ndargestellt. Die von Dr. med. D. beschriebenen Symptome einer komplexen posttraumatischen Störung seien im Gutachten anamnestisch erwähnt und ausführlich diskutiert worden, hätten jedoch in der gutachterlichen Situation und unter Berücksichtigung\nder Aktenlage nicht bestätigt und es hätten keine Hinweise auf das Vorliegen einer\nPTBS festgestellt werden können. Es sei unklar, was Dr. med. D. mit «der totalen Vernachlässigung der eigenen Bedürfnisse» und «der zunehmenden emotionalen, sozialen und körperlichen Verwahrlosung» meine, da diese Begriffe in seinem Bericht nicht\nnäher erläutert würden. Den vorliegenden Akten sei zu entnehmen, dass die Versicherte sich kontinuierlich in hausärztlicher, psychiatrischer sowie alternativmedizinischer Behandlung befinde. In keinem der Berichte sei ein mangelnder Pflegezustand,\nein unzureichender Ernährungszustand, unpassende Kleidung oder soziale Isolation\nbeschrieben worden. Die Versicherte präsentiere sich in der gutachterlichen Situation\nin einem guten Allgemein- und Pflegezustand und trage angemessene Kleidung und\nSchuhwerk. Bei zwei von vier gutachterlichen Untersuchungen sei die Versicherte von\nihrem Sohn begleitet worden, und die Interaktion sei als ungestört beschrieben worden.\nDie im Arztbericht vom 21. Oktober 2024 erhobenen Befunde seien auch im Gutachten\nerwähnt worden; der Gutachter sei jedoch zu einer anderen Beurteilung desselben medizinischen Sachverhalts aus der Perspektive der Versicherungsmedizin gekommen.\nZusammenfassend stünden die neuen Befunde im Widerspruch zu den in den Akten\nvorhandenen Befunden (einschliesslich anderer Arztberichte und der Plausibilisierung\nder Arbeitsfähigkeit vom 14. März 2023). Eine rasche Entwicklung der Verwahrlosung\nseit März 2023, die auf eine vor mehr als 20 Jahren stattgefundene Traumatisierung\nzurückgeführt werden solle, erscheine aus versicherungsmedizinischer Sicht überwiegend unwahrscheinlich. Dass sich der Zustand der Versicherten seit der Erstellung des\nGutachtens durch die SMAB AG Bern chronisch verschlechtert habe, könne nicht bestätigt werden. Laut der Plausibilisierung der Arbeitsfähigkeit vom 14. März 2023 durch\nFrau Dr. G., Fachärztin für Psychiatrie, sei eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit\nfestgestellt, prognostisch eine vollständige Arbeitsfähigkeit ab dem 1. September 2023\nals möglich erachtet worden. Obwohl der Zustand der Versicherten als verschlechtert\nbeschrieben worden sei, seien die Behandlungsmethoden nicht intensiviert worden.\nDie Arzttermine hätten weiterhin im Abstand von zwei bis drei Wochen stattgefunden,\nteilweise mit größeren Abständen (z.B. vom 12. Januar bis 30. März 2023, vom 13. April bis 14. Mai 2023 und vom 5. Juli 2023 bis 28. September 2023). Es habe keine teilstationären oder stationären Behandlungen gegeben. Auch die medikamentöse Therapie sei seit 2018 bis April 2024 unverändert fortgeführt worden, was bei einer relevanten und anhaltenden Verschlechterung des Zustands nicht nachvollziehbar sei. Um die\nArbeitsfähigkeit zu beurteilen, reiche eine allein ärztlich gestellte Diagnose nicht aus.\nDie aktuelle Rechtsprechung verlange für die versicherungsmedizinische Beurteilung\nder Arbeitsfähigkeit im Rahmen der Rentenprüfung die Anwendung eines strukturierten\nBeweisverfahrens, das durch systematisierte Indikatoren definiert sei. Im Arztbericht\nvon Dr. med. D. vom 21. Oktober 2024 sei der funktionelle Schweregrad nicht erläutert\nworden. Die Befunde seien nicht objektiviert worden und stünden im Widerspruch zu\nanderen in den Akten vorhandenen Arztberichten. Auch im interdisziplinären SMAB-\nGutachten vom 4. Januar 2023 hätten die erhobenen Befunde aufgrund einer bewussten Tendenz zur Verdeutlichung nicht objektiviert werden können. Zudem entspreche\ndie gestellte Diagnose einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung nicht\nden diagnostischen Kriterien. Trotz der angeblichen Verschlechterung des Gesundheitszustands sei die Behandlung nicht intensiviert worden. Auffällig sei, dass sich der\n\n40 - 137\nGeschäftsbericht 2025 der Gerichte – Gerichtsentscheide\n\n"}