Der Berufungskläger wird für die versuchte schwere Körperverletzung, die einfache Körperverletzung und die qualifiziert schwere Verkehrsregelverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Im Übrigen nimmt das Kantonsgericht von der Desinteresseerklärung von C. vom 3. Oktober 2022 Vormerk. (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Abteilung Zivil- und Strafgericht, Entscheid K 1-2022 vom 4. Oktober 2022