Dass bei ihm keine tiefergehende Einsicht in das Ausmass und die Folgen seiner an C. verübten Tat vorliegt, wird auch aufgrund der Befragung an Schranken des Kantonsgerichts deutlich. Dort sagte der Berufungskläger aus, er habe keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen und wies auf gute Kollegen und ein gutes Umfeld hin. Dies zeigt, dass er nicht gewillt ist, wirksame Massnahmen zu treffen, um das Risiko weiterer Vorkommnisse dieser Art zu minimieren. Der Berufungskläger lebt beim Vater und arbeitet nach wie vor bei der R. AG in Appenzell, wo er ein monatliches Nettoeinkommen erzielt. Er ist nicht in einer festen Beziehung.