Objektiv betrachtet sei es beim Berufungskläger nicht eine Frage der kriminellen Energie, sondern eine Frage der Impulskontrolle in Frustrationssituationen. Dieses Verfahren, die Strafsanktion und die finanziellen Konsequenzen würden dem Berufungskläger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen sehr nachhaltigen Denkzettel für seine künftige Impulskontrolle geben. Bezüglich Impulskontrolle habe er etwas gelernt und eine Strategie entwickelt. Er sage sich vor einem Fest «bleibe ruhig, bleibe gelassen».