Angemessen wäre eine Einzelstrafe von maximal 15 Monaten, mit Reduktion um 5 Monate aufgrund des Asperationsprinzips. Die Strafreduktion von 6 Monaten aufgrund der langen Verfahrensdauer sei angemessen. Bezüglich einer weiteren Strafreduktion sei zu 209 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide