Bei C. habe er sich in den fast vier Jahren seit der Gewalttat ein einziges Mal - noch während dessen Spitalaufenthalt - nach seinem Befinden erkundigt. Im Schlusswort an der Hauptverhandlung habe er zwar geäussert, es täte ihm leid, was er getan habe. Von tätiger Reue oder Einsicht könne keine Rede sein. Im zweiten Satz habe er gefordert, man möge jetzt einen Schlussstrich unter die ganze Sache ziehen.