Im April 2021 sei der Beschuldigte erneut straffällig geworden und im August 2021 sei Anklage erhoben worden. Die Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens, in welchem dem Beschuldigten nicht unerhebliche Delikte vorgeworfen worden seien, habe sich von der ersten Tat bis zur Hauptverhandlung über fast vier Jahre erstreckt, was insbesondere aufgrund des jungen Alters des Beschuldigten äusserst belastend sei. Andererseits seien ihm durch die Länge des Verfahrens keine weiteren Nachteile entstanden und er hätte die Gelegenheit gehabt, sich zwischenzeitlich zu bewähren.