Dieses habe keine Möglichkeit gehabt, dem Schlag auszuweichen oder ihn abzuwehren. Angemessen sei hierfür eine Einzelstrafe von 6 Monaten, welche auf dem Asperationsweg zu einer Straferhöhung von vier Monaten führe. Bereits am 2. November 2018 habe die Staatsanwaltschaft dem Rechtsvertreter des Privatklägers C. angekündigt, die Anklageerhebung bis Ende 2018 vornehmen zu wollen. Die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft betreffend die ersten zwei Anklagepunkte seien 207 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide