Vielmehr müssen weitere Umstände hinzukommen. Solche Umstände liegen namentlich vor, wenn der Täter das ihm bekannte Risiko nicht kalkulieren und dosieren kann und das Opfer keine Abwehrchancen hat (Urteil des Bundesgerichts 6B_19/2021 vom 27. September 2021 E. 3.1.2).