Art. 122 Abs. 3 StGB (Eine andere schwere Schädigung des Körpers) Die Vorinstanz erachtet aufgrund der Verletzungen, der Dauer des Spital- und Rehabilitationsaufenthaltes, der Arbeitsunfähigkeit des Berufungsbeklagten 1 sowie der Hyposmie während fast drei Jahren Art. 122 Abs. 3 StGB als erfüllt. Das Kantonsgericht verneint dies, obwohl es nicht übersieht, dass die erlittenen Verletzungen des Berufungsbeklagten 1 gravierend waren. Er war vom 11. Februar 2018 bis 15. März 2018 im Spital und in der Reha-Klinik, somit rund einen Monat.