6B_181/2015 vom 23. Juni 2015: Der Täter X. greift in einer Bar den im Lokal anwesenden Gast B. tätlich an. B. hat eine tätliche Auseinandersetzung zwischen X. und C. schlichten wollen. X. schlägt und stösst mit den Fäusten gegen Kopf und Körper des Opfers B., so dass dieser zu Boden stürzt. Den in der "Embryostellung" am Boden liegenden und sich mit den Armen schützenden B. schlägt X. mindestens zwei- bis dreimal mit den Fäusten und zehn- bis zwanzigmal mit kräftigen Fusstritten (Kickbewegungen) unkontrolliert gegen den Kopf und den Körper.