Es kommt zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen der Gruppe und den beiden Begleitern von D., in deren Verlauf Y. und Z. mit Fäusten auf B. einschlagen. Dieser wird durch einen Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt und schlägt mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt auf. Auf den am Boden liegenden B. wird mehrmals eingetreten. Er erleidet eine Riss-Quetsch- Wunde am Hinterkopf, einen Bruch des Unterkieferkörpers, des rechten Unterkieferhalses und der Schädeldecke im Bereich des linken Scheitelbeins sowie ein Schädelhirntrauma, das ohne sofortige ärztliche Massnahmen zum Tod geführt hätte.