irreparable Verletzung der Arterie des linken Zeigefingers, eine erhebliche Quetschung der beiden Nerven des linken Zeigefingers, eine Hirnerschütterung sowie diverse Prellungen und Rissquetschwunden u.a. am Hinterkopf und im Gesicht. Ihren linken Zeigefinger kann sie trotz operativer Eingriffe nicht mehr biegen. Eine Lebensgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt. Eventualvorsätzlich versuchte Tötung verneint. Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung.