Er führt die unkontrollierten Schläge sowohl aus als das Opfer noch steht, als auch, als sie bereits im Fallen ist. Durch die Schläge erleidet das Opfer einen Bruch der Seitenwand der rechten Kieferhöhle, einen mehrfachen Nasenbeinbruch, eine Fraktur der Nasennebenhöhle, einen offenen Bruch des linken Zeigefingers mit Ausriss der Strecksehne, eine Quetschung resp. irreparable Verletzung der Arterie des linken Zeigefingers, eine erhebliche Quetschung der beiden Nerven des linken Zeigefingers, eine Hirnerschütterung sowie diverse Prellungen und Rissquetschwunden u.a. am Hinterkopf und im Gesicht.