Der Täter entfernt sich kurz, kommt zurück und tritt dem bewusstlosen Opfer einmal kraftvoll gegen den Kopf. Dieses erleidet durch den kräftigen Faustschlag, den Aufprall mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt und den Tritt gegen den Kopf schwere, nicht überlebbare Schädel-Hirn-Verletzungen und verstirbt 23 Tage später. Eventualvorsätzliche Tötung bejaht.