6B_901/2014 vom 27. Februar 2015: Der Täter schlägt dem betrunkenen und damit wehrlosen Opfer nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung unverhofft massiv mit der Faust gegen das Kinn. Das Opfer stürzt, schlägt mit dem Hinterkopf ungebremst auf dem Asphalt auf und ist danach komatös. Dabei weiss der Täter, dass das Opfer schwer alkoholisiert ist. Der Täter entfernt sich kurz, kommt zurück und tritt dem bewusstlosen Opfer einmal kraftvoll gegen den Kopf.