Sie lassen erst von ihm ab, als jemand Hilfe leistet. Das Opfer erleidet Brüche des rechten Jochbeins, des rechten Augenhöhlenbogens und des Nasenbeins. Es bestand keine unmittelbare Lebensgefahr für ihn. Eventualvorsätzlich versuchte Tötung verneint. Verurteilung wegen mehrfach versuchter schwerer und einfacher Körperverletzung.