nicht Eventualvorsatz unterstellt werden kann, fahrlässiger Tötung des A zu verantworten hat (Omar Abo Youssef, in: Damian K. Graf [Hrsg.], Annotierter Kommentar StGB, 2020, N. 5 zu Art. 13 StGB; zum Ganzen auch: Trechsel/Noll/Pieth, Kommentar zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, 7. Aufl. 2017, S. 108)