Aus den Zeugenaussagen ergibt sich dazu folgendes: L. beschrieb den Fusstritt des Berufungsklägers gegen den Kopf des Berufungsbeklagten 1 als „richtigen Kick, wie wenn man einen Fussball wegtreten würde“. Die Person sei eher mit dem Unterteil als mit dem Fuss aufgetroffen. O. gab an er habe gesehen, dass der Fusstritt mit dem Fussrist des Täters voll ins Gesicht der gebeugten Person gegangen sei. P. beschrieb, «der Fusstritt sei von unten nach oben voll durchgezogen worden». Er glaube, dass der Fusstritt mit dem Schienbein am Kopf der Person aufgetroffen sei.