Erinnern konnte er sich auch nicht daran, dass er C. gemäss seiner Aussage in der Einvernahme vom 29. März 2018 getreten habe «wie einen Fussball halt». Vor Kantonsgericht gab der Berufungskläger an, er habe weiche Sneakers getragen. Er habe den Kopf der am Boden liegenden Person mit dem oberen Teil, also mit dem flachen Teil des Schuhs getroffen. Er habe für den Fusstritt ausgeholt. Nicht so wie beim Fussball, aber ein bisschen schon.