einen Fussball halt». Auf Nachhacken des Staatsanwaltes, ob das heisse ausgeholt und mit dem Vollrist ins Gesicht, bejahte der Berufungskläger. Am 9. Juli 2020 erklärte er auf entsprechende Frage des Staatsanwaltes, er wisse nicht was geschehe, wenn jemand mit dem Vollrist gegen den Kopf einer knienden Person schlage. Vor Bezirksgericht sagte der Berufungskläger dann aus, er könne sich nicht daran erinnern, ob er mit dem Vollrist wie einen Fussball, gemäss Zeugen, geschlagen habe. Erinnern konnte er sich auch nicht daran, dass er C. gemäss seiner Aussage in der Einvernahme vom 29. März 2018 getreten habe «wie einen Fussball halt».