Dazu machte der Berufungskläger folgende Aussagen: In der Einvernahme vom 17. Februar 2018, in welcher er erstmals die Verantwortung für den Fusstritt übernahm, sagte er aus, er habe weisse Turnschuhe getragen. Er habe keine Ahnung mehr, mit welchem Teil des Fusses er gegen C. getreten habe. Er habe einfach gekickt und danach sei er weggegangen. In der Einvernahme vom 29. März 2018 gab der Berufungskläger auf die Frage, wie genau er den Berufungsbeklagten 1 getreten habe, an, «wie 194 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide