Phase 2: Gestützt auf die Aussagen der zur Tatzeit vor Ort anwesenden Auskunftspersonen ist erstellt, dass es vor dem Faustschlag ins Gesicht des Berufungsbeklagten 2 zu einer Auseinandersetzung zwischen den Kollegen um den Berufungskläger und denjenigen um den Berufungsbeklagten 2 mit Stossen und Anpöbeln gab. Ebenfalls steht fest, dass vor dem Faustschlag gegen den Berufungsbeklagten 2 F., der an Krücken ging, zu Boden geworfen wurde.