B. als Beschuldigter am 09.07.2020 gegenüber der Staatsanwaltschaft: - Also wenn ich gewusst hätte, dass C. seinen Kopf dazwischen gehalten hat, dann hätte ich nicht geschlagen (Frage 20). - Ich habe nicht gesehen, dass A. am Boden lag und dass er das gar nicht gewesen sein konnte (Frage 28). - Ich weiss nicht was geschieht, wenn jemand mit dem Vollrist gegen den Kopf einer knienden Person schlägt (Frage 31). - Ja es kann schon sein, dass wenn jemandem mit dem Fuss gegen den Kopf getreten wird, mit ernsthaften, gar lebensgefährlichen Verletzungen gerechnet werden muss (Frage 35). - Ich bin mir bewusst, dass tödliche Verletzungen resultieren können (Fragen 36-38).