25.07.2018 Gutachten Institut für Rechtsmedizin: - C. erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, das auf stumpfe Gewalteinwirkung im Wesentlichen gegen die linke Kopfseite zurückzuführen und gemäss GCS-Werten als schwer zu klassifizieren ist. - Das Schädel-Hirn-Trauma ist als potentiell lebensgefährlich zu bezeichnen, eine (konkrete) akute Lebensgefahr lässt sich anhand der klinisch dokumentierten Befunde nicht ableiten. - Ob die in der Rehaklinik Zihlschlacht festgestellten posttraumatischen Störungen vollständig abklingen, kann erst im Rahmen weiterer Verlaufsuntersuchungen abschliessend beurteilt werden.