In 6B_115/2018 habe das Bundesgericht einen Eventualvorsatz betreffend vorsätzliche Tötung verneint. Der Täter habe mehrfach unkontrolliert mit einem dicken Ast u.a. gegen den Kopf des Opfers eingeschlagen, auch als dieses bereits im Fallen gewesen sei, d.h. sich in kniender oder kauernder Stellung befunden habe. In 6B_754/2012 habe das Bundesgericht einen Eventualvorsatz betreffend vorsätzliche Tötung verneint. Der Täter habe das am Boden liegende Opfer mehrmals mit Faustschlägen und Fusstritten vor allem gegen den Kopf und das Gesicht traktiert.