Anschliessend habe sich B. entfernt, ohne sich um den niedergeschlagenen und bewusstlosen C. zu kümmern. C. habe aufgrund des Fusstrittes eine Kalottenfraktur links temporal undisloziert, ein Epiduralhämatom temporal links von 5mm, eine Contre-coup Kontusionsblutung temporal rechts erlitten und sei einige Minuten bewusstlos gewesen. Insgesamt seien die Verletzungen gemäss dem Institut für Rechtsmedizin derart schwerwiegend gewesen, dass sich jederzeit, auch unter optimaler medizinischer Behandlung, ein akut lebensgefährlicher Zustand hätte entwickeln können. Das Schädel-Hirn-Trauma sei demzufolge als potentiell lebensgefährlich zu betrachten.