Eventualiter sei B. mit einer Gesamtfreiheitsstrafe (für alle Sachverhalte) von maximal 23 Monaten, bedingt erlassen auf eine Probezeit von 2 Jahren, zu bestrafen. (…) Die Staatsanwaltschaft (nachfolgend Berufungsbeklagte) reichte am 21. Januar 2022 Anschlussberufung ein und stellte Anträge zu den Schuldsprüchen, zur Strafzumessung und zur Kostenfolge. (…) (…) III. 1. Gemäss Anklageschrift vom 9. Juli 2021 wird dem Beschuldigten B. bezüglich des Vorwurfs der versuchten vorsätzlichen Tötung sowie der schweren Körperverletzung zum Nachteil von C. (Berufungsbeklagter 1) folgendes vorgeworfen: