wegen einfacher Körperverletzung zum Nachteil von A., versuchter vorsätzlicher Tötung sowie schwerer Körperverletzung zum Nachteil von C. und qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln. (…) 3.2. Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. erliess am 14. Dezember 2021 folgendes Urteil: