Sachverhalt C. Der unbeteiligte C., Cousin von B., kniete sich neben den am Boden liegenden A. nieder in der Absicht, sich um ihn zu kümmern. B. holte einige Sekunden nach dem Faustschlag mit seinem rechten Fuss aus und schlug mit dem Fuss gegen die linke Seite des Kopfes resp. das Gesicht von C. B. trug dabei Turnschuhe. C. fiel aufgrund des Schlags rückwärts auf den Boden, schlug mit dem Kopf auf und wurde bewusstlos. Anschliessend entfernte sich B., ohne sich um den bewusstlosen C. zu kümmern. C. erlitt aufgrund des Fusstrittes eine Kalottenfraktur links temporal undisloziert, ein Epiduralhämatom temporal links von 5mm,