1. Sachverhalt A. Am Sonntagmorgen, 11. Februar 2018, 01.45 Uhr, kam es an der Fasnacht in Appenzell vor dem Rathaus, Hauptgasse 6, in der Bar bei den Rathausbögen, zwischen der Gruppe um B. sowie derjenigen um A. zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung und zu Handgreiflichkeiten. In deren Verlauf versetzte B. A. mit der rechten Faust einen Schlag ins Gesicht, worauf dieser zu Boden ging. A. erlitt aufgrund des Faustschlages eine Nasenbeinkontusion mit einer Rissquetschwunde an der Nase.